Good To Know

Gutachten – einfach erklärt

 

Jede unserer Felgen hat ein Gutachten, aber wie liest man dort heraus, ob die Felge auf das gewünschte Fahrzeug passt?

Die Basics

ECE- Gutachten: Damit sind die Felgen in allen EU-Ländern zugelassen und dürfen in jedem Fall eintragungsfrei gefahren werden. Einfach montieren und losfahren!

ABE ohne A01: In Deutschland ist weder ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, noch eine Abnahme durch den TÜV erforderlich.

ABE mit A01: Kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, dafür ist aber ein Besuch beim TÜV nötig. Ein Gutachter stellt hier kostenpflichtig eine Anbaubestätigung aus. Kostenpunkt liegt bei ca. 40 Euro.

Teilegutachten: Es ist eine Vorstellung beim TÜV sowie ein gebührenpflichtiger Eintrag in die Fahrzeugpapiere nötig. Kostenpunkt liegt bei etwa 60 Euro.

Einzelabnahme: Die Felge ist nicht fahrzeugspezifisch geprüft. Daher muss die Felge mithilfe des Festigkeitsnachweises kostenpflichtig vom TÜV o.ä. abgenommen werden. Kostenpunkt beginnt bei 120 Euro. Hier ist eine Eintragung jedoch nicht sicher.

So geht’s:

Zuerst benötigen Sie die HSN und TSN Nummer aus dem Fahrzeugschein, diese identifiziert Ihr Fahrzeug.

Wenn Sie sich über den Konfigurator eine Felge ausgesucht haben, finden Sie unter „Details“ alle benötigten Informationen.

Als erstes wird die „ECNr“ benötigt, welche oben links unter „PKW-Daten“ zu finden ist. Kopieren Sie diese bis zum dritten Stern. Anschließend muss das Gutachten heruntergeladen werden. Mit der Suchfunktion „Strg + F“ wird dann nach der zuvor kopierten Nummer gesucht. Sollten hierbei mehrere Ergebnisse erscheinen, muss auf den kW-Bereich geachtet werden.

 

Welche Auflagen und Hinweise sind für mich wichtig?

ABE ohne A01: In Deutschland ist weder ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, noch eine Abnahme durch den TÜV erforderlich.

Kosten: 0 Euro

ABE mit A01: Kein Eintrag in die Fahrzeugpapiere, dafür ist aber ein Besuch beim TÜV nötig. Ein Gutachter stellt hier kostenpflichtig eine Anbaubestätigung aus.

Kosten: ca. 40 Euro

 

Weitere wichtige Auflagen und Hinweise:

B33: Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an der Vorderachse.

B90: Nicht zulässig an Fahrzeugausführung mit Bremsscheibendurchmesser 356mm an der Vorderachse

Bnk: Nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

BW1: Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 374mm an der Vorderachse.

BK1: Nur zulässig für Fahrzeuge mit Bremsscheibendurchmesser 320mm an der Vorderachse.

BW7: Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse.

Sollten die Auflagen geprüft sein und die Angaben passen, so passt auch die Felge auf das Fahrzeug.

 

Good to know:

Die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) muss immer mitgeführt werden, sonst droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro (Stand 2022).

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