Autoleasing kann besonders für Selbständige und Unternehmen eine super Alternative zum Barkauf oder der Finanzierung sein. Auch immer mehr Privatpersonen entscheiden sich für das Leasen von Fahrzeugen, doch rentiert sich dies?
So funktioniert’s
Leasing ist im Prinzip nichts anderes als eine Miete: Der Leasingnehmer bezahlt monatlich eine Rate an den Leasinggeber. Die Leasingrate ist dabei abhängig von der Marke, dem Automodell, der Ausstattung, dem Neupreis und dem Leasingmodell. Die Raten sind zudem meist günstiger als bei einer Finanzierung. Der Vertrag wird für einen bestimmten Zeitraum (meist zwischen 2-4 Jahren) festgelegt. Wichtig zu wissen ist, dass das Fahrzeug nach der Vertragslaufzeit wieder abgegeben werden muss. Sie werden also nicht Eigentümer des Fahrzeugs, außer Sie legen im Vertrag ein Andienungsrecht fest. Für Selbstständige und Unternehmen ist dieses Modell besonders attraktiv, da die Leasingraten steuerlich abgesetzt werden können.
Leasingmodelle
1. Kilometerleasing
Das Kilometerleasing ist das wohl bekannteste Modell. Hier wird im Vorhinein vereinbart, wie viele Kilometer während der Vertragslaufzeit jährlich gefahren werden dürfen. Wer beispielsweise einen Vertrag über 3 Jahre mit jährlich 10.000km abschließt, darf in einem Jahr auch mehr als die 10.000km fahren, am Ende der 3 Jahre dürfen jedoch nicht mehr als 30.000km gefahren worden sein. Wer mehr fährt, muss mit einer Nachzahlung bei Vertragsende rechnen. Genauso wird Ihnen auch Geld erstattet, wenn ein geringerer Kilometerstand festgestellt wird. Die Höhe der Nachzahlung bzw. Erstattung wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Es empfiehlt sich, eher mehr Kilometer anzugeben als Sie fahren, denn das wird meist günstiger.
2. Restwertleasing
Ein weniger verbreitetes Modell ist das Restwertleasing. Dabei wird bei Vertragsabschluss geschätzt, was das Auto am Ende der Leasingzeit noch wert ist. Dieser Betrag wird dann in den Vertrag aufgenommen. Die Leasingrate wird dann aus der Differenz zwischen Neuwagenpreis und Restwert berechnet. Ist das Auto bei der Rückgabe weniger wert als geschätzt, so muss der Leasingnehmer diese Differenz bezahlen. Schäden am Auto, wie Kratzer oder Dellen, sorgen beispielsweise für einen Wertverlust. Das Risiko für die Verschlechterung des Restwerts trägt somit der Leasingnehmer.
3. Andienungsrecht
Unter Andienungsrecht versteht man, wenn der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Laufzeit zum Kauf anbietet. Wenn ein Vertrag mit Andienungsrecht abgeschlossen wird, hat der Leasinggeber besondere Rechte; ist der Wert des Fahrzeugs bei Vertragsende geringer als kalkuliert, so kann der Leasinggeber vom Leasingnehmer verlangen, das Fahrzeug zu kaufen. Ist der Wert jedoch höher als kalkuliert, so hat der Leasingnehmer kein Anrecht darauf, das Fahrzeug zu kaufen.
Das Thema mit den Reifen
Ein Problem an das viele zunächst nicht denken, ist die Bereifung. Es gibt Leasingangebote, bei denen das Auto nur mit Sommerreifen ausgestattet ist. Das bedeutet, dass entweder Winterreifen inkl. Felgen dazu gemietet, oder separat Winterreifen gekauft werden müssen. Das Leasen von Winterrädern hat jedoch seine Schwierigkeiten, so sind die Kosten meist sehr hoch und in vielen Fällen muss im Nachhinein aufgrund von Beschädigungen oder zu geringer Profiltiefe nachbezahlt werden. Es kann sich daher je nach Auto- und Vertragsmodell lohnen, seine Winterräder selbst zu besorgen und nach Ende der Leasingzeit eventuell zu verkaufen. So hat man außerdem die freie Wahl in Punkto Größe und Design der Bereifung. Wer sich für diese Alternative entscheidet, gelangt hier direkt zu den Winterreifen.
Fazit
Wer Leasingfahrzeuge steuerlich absetzen kann, für den lohnt es sich allemal. Für Privatkunden, die immer ein aktuelles Auto fahren wollen und kein Problem mit vertraglichen Bindungen haben lohnt es sich ebenfalls. Jedoch sollte auch immer beachtet werden, dass hohe zusätzliche Kosten am Ende der Vertragslaufzeit möglich sind.
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